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   OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01   

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https://dejure.org/2002,6575
OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,6575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Billigkeitskontrolle von Pauschaltarifen für Wasseranschlußkosten in einem Neubaugebiet; Behandlung von Reihenhäusern als Einfamilienhäuser bei Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB ; § 9 AVB WasserV
    Rückzahlungsanspruch ; Baukostenzuschuss ; Anschlusskosten; Wasserversorgung ; Pauschaltarif; Billigkeitskontrolle ; Neubaugebietserschließung ; Verteilungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch ; Baukostenzuschuss ; Anschlusskosten; Wasserversorgung ; Pauschaltarif; Billigkeitskontrolle ; Neubaugebietserschließung ; Verteilungsanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenverteilung für Wasserleitungsnetz in Reihenhaussiedlung: Nach welchem Maßstab? (IBR 2002, 258)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    Dabei sind an die Feststellung, ob Pauschalen der Billigkeit entsprechen, keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Anschluss an BGH NJW-RR 1992, 183).

    a) Zwar sind auch Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (BGH NJW 1987, 1828 sowie NJW-RR 1992, 183).

  • BGH, 24.03.1988 - VII ZR 81/87

    Erhebung von Baukostenzuschüssen für neue Verteilungsanlage

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    Auch dann, wenn eine neue Hauptleitung zur Erschließung eines Neubaugebiets von einer bereits vorhandenen Hauptleitung abgezweigt wird, liegt eine neue Verteilungsanlage im Sinne von § 9 Abs. 5 AVB WasserV vor (ebenso BGH NJW-RR 1988, 1427 für die entsprechende Rechtslage beim Anschluss der Gasleitungen).

    Auch dann, wenn eine neue Hauptleitung von einer bereits bestehenden Hauptleitung abgezweigt wird, liegt nämlich eine neue Verteilungsanlage vor (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1427; dort für Gas, für Wasser aber ebenfalls gültig).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2002 - 4 U 116/01
    a) Zwar sind auch Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (BGH NJW 1987, 1828 sowie NJW-RR 1992, 183).
  • VG Lüneburg, 10.06.2003 - 3 B 43/03

    Nichtzahlung; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Wassergeld; Wasserlieferung;

    Die vom Antragsgegner zitierten Urteile des Landgerichtes Lüneburg und des OLG Celle (2 O 320/00 bzw. 4 U 116/01) vermögen an der Einordnung der Wassersperre zum öffentlichen Recht nichts zu ändern.
  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 14c O 104/08

    Erhöhung von Stornierungsentgelten für die endgültige Abbestellung eines oder

    Um die Billigkeit einer Preiserhöhung zu überprüfen, sei es jedenfalls erforderlich, die für die Erhöhung maßgebliche Kalkulation darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 183; OLG Celle, IBR 2002, 258).
  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 3 U 1489/03

    Kontrahierungszwang des Wasserversorgungsunternehmens

    Die Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf das Urteil des OLG Celle in OLGR Celle 2002, 106 berufen, worin entschieden wurde, dass das Reihenhaus der damaligen Klägerin im Hinblick auf den Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV als "wirtschaftliche Einheiten" zu behandeln sei.
  • AG Potsdam, 02.07.2015 - 37 C 424/12

    Baukostenzuschuss für die Erstellung einer Trinkwasserverteilungsanlage:

    An die Darlegungslast des Klägers für die Überprüfung der Entgelte auf ihre Billigkeit sind keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1992, 183; OLG Celle, Urteil vom 17.1.2002, 4 U 116/01, zitiert nach juris; KG, Urteil vom 15.2.2005, 7 U 140/04, Rz. 25, zitiert nach juris).
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